{"id":90,"date":"2021-12-19T16:33:35","date_gmt":"2021-12-19T13:33:35","guid":{"rendered":"https:\/\/www.synergie-ev.de\/?page_id=90"},"modified":"2021-12-19T16:33:35","modified_gmt":"2021-12-19T13:33:35","slug":"das-bildungspaket","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.synergie-ev.de\/?page_id=90","title":{"rendered":"Das Bildungspaket"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Einfach und unkompliziert: So funktioniert\u2019s vor Ort\u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Bildungspaket gilt f\u00fcr alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach \u00a7 2 AsylbLG erhalten. Auch wer Leistungen nach \u00a7 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Die Abrechnung ist einfach und unb\u00fcrokratisch.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grunds\u00e4tzlich gilt jedoch:<\/p>\n\n\n\n<p>Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich f\u00fcr Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner.Dort stellen Sie Ihren Antrag und von dort wird Ihnen monatlich das Geld \u00fcberwiesen.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zust\u00e4ndig. Die Kreise oder kreisfreien St\u00e4dte (erreichbar z. B. im Rathaus, im B\u00fcrgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.<\/p>\n\n\n\n<p>Lernf\u00f6rderung: Wenn Ihr Kind im Unterricht nicht mitkommt und die Versetzung gef\u00e4hrdet ist, hat es Anspruch auf ange messene Lernf\u00f6rderung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>So machen Sie mit:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Fragen Sie Ihr Kind regelm\u00e4\u00dfig nach den Ergebnissen von Klassenarbeiten, Tests und anderen Aufgaben. In welchem Schulfach hat es Probleme?<br>Sprechen Sie mit den Lehrerinnen und Lehrern: Haben die Tipps, wie Ihr Kind besser im Unterricht mitkommen kann? Gibt es an der Schule kostenlose F\u00f6rderangebote?<br>Ist die Versetzung gef\u00e4hrdet und gibt es an Ihrer Schule sonst keine Unterst\u00fctzung? Dann kann Ihr Kind zur Nachhilfe. Lassen Sie sich von der Lehrerin oder dem Lehrer best\u00e4tigen, dass Ihr Kind zus\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung braucht.<br>Stellen Sie im Jobcenter<strong>&nbsp;(*)<\/strong>einen Antrag. Die Lernf\u00f6rderung gilt f\u00fcr ein konkretes Angebot, mehrere Nachhilfestunden oder einen ganzen Kurs. Bitten Sie die Lehrerin oder den Lehrer um eine Einsch\u00e4tzung dazu.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>(*)&nbsp;<\/strong><strong>Hinweis:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Umsetzung des Bildungspakets wird vor Ort in den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten organisiert und kann gegebenenfalls von den dargestellten Verfahren abweichen. Grunds\u00e4tzlich gilt jedoch:<br>Wer Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bekommt, wendet sich f\u00fcr Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Dort wird es von den Kreisen und kreisfreien St\u00e4dten umgesetzt. Auch bei Fragen zur Regelleistung (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) bleibt das Jobcenter Ihr Ansprechpartner. Dort stellen Sie Ihren Antrag (<a href=\"http:\/\/www.bildungspaket.bmas.de\/typo3\/das-bildungspaket\/einfach-und-unkompliziert.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Infos<\/a>&nbsp;und&nbsp;<a href=\"http:\/\/www.bildungspaket.bmas.de\/typo3\/das-bildungspaket\/anlaufstellen-fuer-antragstellung.html\" target=\"_blank\" rel=\"noreferrer noopener\">Anlaufstellen<\/a>) und von dort wird Ihnen monatlich das Geld \u00fcberwiesen.<br>F\u00fcr Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG erhalten, sind die Jobcenter nicht zust\u00e4ndig. Die Kreise oder kreisfreien St\u00e4dte (erreichbar z.\u2009B. im Rathaus, im B\u00fcrgeramt oder in der Kreisverwaltung) nennen diesen Familien den richtigen Ansprechpartner.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einfach und unkompliziert: So funktioniert\u2019s vor Ort\u2026 Das Bildungspaket gilt f\u00fcr alle Familien, die leistungsberechtigt nach dem SGB II sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistungen nach \u00a7 2 AsylbLG erhalten. 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