Förderung verstehen. Unterstützung nutzen.
Die verschiedenen Anträge und Zuständigkeiten können auf den ersten Blick kompliziert wirken. Wir informieren Sie verständlich über die Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets und zeigen Ihnen, welche nächsten Schritte erforderlich sein können.
Die endgültige Prüfung und Bewilligung erfolgt immer durch die zuständige Behörde.
Anspruch prüfen
Wir helfen Ihnen dabei, einen ersten Überblick über die Voraussetzungen und die möglichen Leistungen zu erhalten.
Unterlagen vorbereiten
Für eine Lernförderung wird in der Regel eine Bestätigung der Schule benötigt. Darin wird festgehalten, dass zusätzliche Unterstützung erforderlich ist und keine vergleichbare schulische Förderung ausreicht.
Passende Förderung finden
Nach einer Bewilligung kann eine geeignete Lernförderung ausgewählt werden, die zum Schulfach, Lernstand und individuellen Unterstützungsbedarf passt.
Mehr Chancen in Schule und Freizeit
Das Bildungs- und Teilhabepaket – häufig kurz BuT genannt – unterstützt Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Es soll ihnen ermöglichen, schulische und gemeinschaftliche Angebote unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie wahrzunehmen.
Von der ersten Rückfrage bis zur passenden Förderung
Lernbedarf erkennen
Fragen Sie regelmäßig nach Klassenarbeiten, Tests und Unterrichtsthemen. So lässt sich frühzeitig erkennen, in welchem Fach Schwierigkeiten bestehen.
Schule einbeziehen
Sprechen Sie mit der Lehrkraft über den aktuellen Lernstand und vorhandene schulische Förderangebote.
Schulbestätigung einholen
Wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, bestätigt die Schule den zusätzlichen Förderbedarf. Diese Bestätigung wird häufig für die Bearbeitung benötigt.
Förderung klären
Reichen Sie die erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Stelle ein. Nach der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung zur möglichen Kostenübernahme.
Unterstützung für Familien mit geringem Einkommen
Grundsicherungsgeld
Für Familien, die Leistungen nach dem SGB II über das Jobcenter erhalten.
Sozialhilfe
Dazu gehören insbesondere Hilfe zum Lebensunterhalt und weitere Leistungen nach dem SGB XII.
Wohngeld
Kinder aus Haushalten mit Wohngeldbezug können ebenfalls leistungsberechtigt sein.
Kinderzuschlag
Auch Familien, die Kinderzuschlag erhalten, können Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen.
Asylbewerberleistungen
Ein Anspruch kann auch bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bestehen.
In bestimmten Fällen kann eine Förderung auch möglich sein, wenn keine dieser Leistungen bezogen wird, das Einkommen aber nicht ausreicht, um den konkreten Bildungsbedarf des Kindes zu decken. Die zuständige Behörde prüft jeden Fall individuell.